FynComTax bedeutet:
Maßgeschneiderte Steuerberatung
für e-Commerce
Der Onlinehandel punktet mit stetigen und schnell ansteigenden Umsatzzuwachs. Da ist es gut, wenn die damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen sicher gemanagt werden. Sie machen Black Friday, Gutscheinaktionen und haben mit Rückläufern zu tun – das ist Ihr Alltag. Nebenbei müssen bei Verkäufen ins Ausland verschiedene Regeln beachten.
Natürlich überlassen sie es Ihren Kunden, wie die Bezahlung vorgenommen werden soll. Daher sind verschiedenste Datenquellen mit Multi-Channel-Aktivitäten zu verarbeiten.Alles das bringt uns nicht aus der Ruhe. Wir arbeiten seit 2017 mit einem qualifizierten Softwarepartner erfolgreich zusammen für unsere Mandanten aus der E-Commerce-Branche.
FynComTax bietet:
Sie nutzen folgende Anbieter?


























Gut so, dann lassen Sie uns loslegen.
So einfach geht es:

1. Schritt
Import der Ausgangsrechnungen
und Zahlungsdaten als Datei oder “OneClick“.
2. Schritt
Die Schnittstellen analysieren die Daten auf Vollständigkeit und ordnen die Zahlungen automatisch den Rechnungen zu.


3. Schritt
Sollten die Schnittstellen Differenzen melden, können diese von Ihnen einfach behoben werden, da sich diese aus Ihrem Verkaufs- oder Bezahlprozess ergeben haben. Bezahlte Eingangsrechnungen können direkt an die Zahlung “angeheftet“ werden. Das war es schon – Sie sind jetzt fertig mit Ihrem Anteil. Die Schnittstellen geben grünes Licht, wenn alle Abweichungen geklärt sind und stellt uns diese Verbuchungen bereit. Durch die Nutzung dieser Abläufe haben Sie bei der Verwaltung Ihres Shops einschließlich Ihrer Finanzbuchhaltung eine Zeitersparnis von mindestens 50% jeden Monat! Damit das alles so leicht läuft, gibt es von uns ein einfach zu bedienendes “Buchführungstool“ im Rahmen unserer Betreuung als Steuerberater, für Sie kostenlos dazu.
Wir sind Ihr digitaler Steuerberater
für das OSS – Verfahren im e-commerce-Handel
Teilnehmende Onlinehändler müssen sich seit dem 01.07.2021 nicht mehr in jedem einzelnen Verbringungsland registrieren, sondern können dies zentral für alle Länder über den sog. One-Stop-Shop in Deutschland erledigen. Die verschiedenen Lieferschwellen wurden abgeschafft.
Seit dem 01.07.2022 gibt es jetzt eine einheitliche Lieferschwelle
in Höhe von insgesamt 10.000 Euro je Land und Kalenderjahr.
Wir übernehmen für Sie die Vorbereitung, Durchführung und Optimierung Ihres gesamten OSS-Verfahrens – eben wie FynComTax – alles aus einer Hand.

Für wen ist das One-Stop-Shop-
Verfahren wichtig?
Bevor eine Registrierung beim BZSt stattfindet, sollten Online-Händler genau prüfen, ob die Teilnahmekriterien für das OSS-Verfahren erfüllt sind.

Gemäß der Auflistung BZSt richtet sich das Verfahren an folgenden Adressatenkreis:
- Unternehmer, die im Inland ansässig sind und gegen Entgelt Dienstleistungen an Privatpersonen in Mitgliedsstaaten der EU erbringen, in denen sie nicht ansässig sind,
- innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gemeinden tätigen oder
- eine elektronische Schnittstelle zur Verfügung stellen, durch deren Nutzung sie die Lieferung von Gegenständen innerhalb eines Mitgliedstaates durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen unterstützen und deshalb behandelt werden, als ob sie die Gegenstände selbst geliefert hätten.
Seit dem 01.07.2022 gibt es jetzt eine einheitliche Lieferschwelle in Höhe von insgesamt 10.000 Euro je Land und Kalenderjahr. Wir übernehmen für Sie die Vorbereitung, Durchführung und Optimierung Ihres gesamten OSS-Verfahrens – eben wie FynComTax – alles aus einer Hand.












